Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie, und auch Ihre Mitarbeiter, schadensersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten Sach- oder Personenschäden entstehen!

Die wichtigste betriebliche Versicherung!

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Rechtschutzfunktion, weil sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.

Ohne die Betriebshaftpflicht dürfen bestimmte Berufsgruppen Ihre Tätigkeit gar nicht ausüben! Für andere Berufsfelder sollte dieser Grundsatz auch gelten.

Versicherte Personen

Versichert sind:

  • der Versicherungsnehmer
  • seine gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
  • Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
  • Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
  • mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
  • Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen

Versicherungsschutz und Deckungssumme

Versicherungsschutz besteht für den Fall von:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Umweltschäden

Natürlich kann man auch bei dieser Versicherung noch andere Dinge mitversichern. Die Regeldeckungssummen betragen bei Personenschäden 2 Mio. Euro und bei Sachschäden 1 Mio. Euro.